„Inklings“ nannte sich eine Gruppe von Schriftstellern und Geisteswissenschaftlern in Oxford, deren bekannteste Mitglieder J.R.R. Tolkien und C.S. Lewis waren. Die Inklings-Gesellschaft für Literatur und Ästhetik e.V., gegründet 1983 von Gisbert Kranz (1921-2009), widmet sich dem Studium und der Verbreitung der Werke dieser und ihnen nahestehender Autoren (neben Tolkien und Lewis insbesondere Charles Williams, Dorothy Sayers, George MacDonald und G.K. Chesterton) sowie der Analyse des Phantastischen in Literatur, Film und Kunst allgemein.
Einmal im Jahr organisiert die Inklings-Gesellschaft ein internationales Symposion in Deutschland. Die Vorträge erscheinen im Inklings-Jahrbuch, das die rund 190 Mitglieder kostenlos erhalten.
Die Gesellschaft hat Kontakt zu anderen literarischen Gesellschaften ähnlicher Zielsetzung in aller Welt. Mit vielen anderen literarischen Gesellschaften und Museen in Deutschland haben wir uns zur Arbeitsgemeinschaft literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten e.V. zusammengeschlossen.
Die von Gisbert Kranz gegründete umfangreiche Spezialbibliothek der Werke von und über die Inklings-Autoren befindet sich heute in der Universität Eichstätt. Vgl. auch Christina Hofmann-Randall: Das Gisbert-Kranz-Archiv. Wiesbaden: Harrassowitz, 1996.
“Inklings” was the name of a group of Oxford scholars and writers; its best-known members were J.R.R. Tolkien and C.S. Lewis. The Inklings Society for Literature and Aesthetics e.V., founded by Gisbert Kranz (1921-2009), is dedicated to the discussion and dissemination of the works of these authors and of writers commonly associated with them (in particular, Charles Williams, Dorothy Sayers, George MacDonald and G.K. Chesterton) and to the study of the fantastic in literature, film and the arts in general.
Every year the Inklings Society organizes an international symposium in Germany. The proceedings are published in the Inklings Yearbook, which the Inklings Society’s approx. 190 members receive gratis.
The Inklings Society keeps contact with other literary societies with similar aims worldwide. We are part of the (Federation of literary societies and memorials e.V.).
A special library founded by Gisbert Kranz and dedicated to the works of, and the scholarship on, the Inklings authors is now part of the University of Eichstätt. Cf. also Christina Hofmann-Randall: Das Gisbert-Kranz-Archiv. Wiesbaden: Harrassowitz, 1996.
Vorstand / Board
Inklings-Gesellschaft e.V.
c/o Francis Lena Franke-Stuhlmüller
Eichholzer Str. 11a
51580 Reichshof
Armin Wallau
Präsident
President
Carsten Kullmann
Vizepräsident
Vice President
Franziska Burstyn
Schatzmeisterin
Treasurer
Francis Franke-Stuhlmüller
Schriftführerin
Secretary
Andreas Bieber
Beisitzer
Associate
Raimund Kern
Ehrenpräsident
Honorary President
Maria Fleischhack
Ehrenpräsidentin
Honorary President
Mitgliedschaft / Membership
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 50 bzw. ermäßigt € 25.
Mitglieder erhalten das Inklings-Jahrbuch kostenlos.
Membership fees are € 50 per year; reduced rates are € 25.
Members receive the Inklings-Jahrbuch free of charge.
Jahrbücher / Yearbooks
Inklings: Jahrbuch für Literatur und Ästhetik erscheint seit 1983. Es bildet ein Forum für wissenschaftliche Aufsätze zur fantastischen Literatur aller Nationen von den Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart, insbesondere aber zu den Autoren des Oxforder Inklings-Kreises (J.R.R. Tolkien, C.S. Lewis, Charles Williams u.a.) und deren Anregern wie George MacDonald und G.K. Chesterton. Die Beiträge sind nicht auf literaturwissenschaftliche Themen beschränkt, sondern beleuchten auch philosophische, theologische, kunst- und musikgeschichtliche, medienkundliche, soziologische und pädagogische Aspekte.
Etwa zwei Drittel der Aufsätze dokumentieren die Beiträge zu den alljährlich stattfindenden Symposien der Inklings-Gesellschaft. Unter den allgemeinen Artikeln bietet einer (unter der Überschrift »The Poet’s Eye«) eine Interpretation eines Gedichts fantastischen Inhalts, ein weiterer (»Favourite Authors«) eine Vorstellung eines weniger bekannten Autors (bzw. einer Autorin) von fantastischer Literatur. Am Ende jedes Bandes stehen Besprechungen von Neuerscheinungen, vorwiegend im Bereich der Forschung zur fantastischen Literatur; sie machen etwa ein Viertel des Gesamtumfangs aus. Alle Aufsätze erscheinen entweder in deutscher oder in englischer Sprache, jeweils mit Zusammenfassungen in beiden Sprachen.
Das Inklings-Jahrbuch kann über den Buchhandel bezogen werden sowie direkt vom Peter Lang Verlag. Mitglieder der Inklings-Gesellschaft erhalten das Jahrbuch kostenlos. Für weitere Auskünfte stehen die Herausgeber:innen gerne zur Verfügung. Kontakt: inklings.jahrbuch@gmail.com.
The Inklings Yearbook (Inklings – Jahrbuch für Literatur und Ästhetik) has appeared regularly since 1983. It is a forum for scholarly articles on fantastic literatures of all nations from the beginnings to the present, with special regard to the authors of the Oxford Inklings (J.R.R. Tolkien, C.S. Lewis, Charles Williams and others) and to their predecessors like George MacDonald and G.K. Chesterton. The articles are not restricted to literary criticism; they also deal with philosophical, theological, sociological and pedagogical aspects, with the arts, music, and the new media.
About two thirds of the articles document the proceedings of the annual symposiums of the Inklings Society. Among general articles, one (under the heading “The Poet’s Eye”) presents an analysis of a poem of fantastic content, another (“Favourite Authors”) offers an introduction to an undeservedly neglected author of fantastic literature. About one quarter of each volume is dedicated to reviews, mostly of scholarly books dealing with fantastic literature. Articles are either in German or in English and are preceded by abstracts in both languages.
The Inklings Yearbook can be ordered through bookstores or directly from the publishers, Peter Lang Verlag. Members of the Inklings Society receive the Yearbook free of charge. For further information, feel free to contact the editors: inklings.jahrbuch@gmail.com.
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Inklings-Gesellschaft für Literatur und Ästhetik e.V.“ Er hat seinen Sitz in Aachen, Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Die Gesellschaft fördert die wissenschaftliche Erschließung und die Verbreitung der Werke von C.S. Lewis, J.R.R. Tolkien, Charles Williams, George MacDonald und anderer Werke, die zu einem Vergleich herausfordern. Sie stellt sich besonders folgende Aufgaben:
- Die Gesellschaft pflegt das Zusammenwirken verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen.
- Sie gibt ein wissenschaftliches Jahrbuch heraus.
- Die Gesellschaft veranstaltet in Zusammenarbeit mit Lehrstühlen, Akademien, Bibliotheken, Volkshochschulen und anderen Institutionen Vorträge, Symposien und Ausstellungen.
- Die Gesellschaft unterstützt Bemühungen, die einer Verbreitung der Werke der genannten Autoren und der Förderung ihres Verständnisses dienen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Gesellschaft erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft weder die eingezahlten Beträge zurück noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vermögen der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitglieder
- Mitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen sein.
- Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung bei der Geschäftsstelle.
- Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum Jahresende, durch Tod oder durch Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand aus wichtigem Grund.
- Wenn der jährliche Mitgliederbeitrag nach Mahnung nicht bezahlt ist, ruhen die Mitgliedsrechte.
§ 5 Organe
Organe der Gesellschaft sind Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern, dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und fünf Beisitzern. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er führt die Geschäfte ehrenamtlich. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Er kann auf Antrag von mindestens zehn Mitgliedern durch zwei Drittel der Mitgliederversammlung abberufen werden. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der erste Vizepräsident. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.
§ 7 Beirat
Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand berufen. Der Beirat berät den Vorstand. Mitglieder des Beirats können vom Vorstand mit besonderen Aufgaben betraut werden.
§ 8 Mitgliederversammlung
- Die Versammlung wird einmal jährlich einberufen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangt.
- Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand schriftlich in einer Frist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung wird durch den Vorstand festgesetzt.
- Die Versammlung wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Geschäftsbericht entgegen, erteilt dem Vorstand nach Annahme des Kassenberichts Entlastung, setzt die Mitgliederbeiträge fest, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt die Mitglieder des Vorstands und bestimmt zwei Rechnungsprüfer.
- Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit die Stimme des Versammlungsleiters. Bei Vorstandswahlen gilt die Person als gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
- Über die Beschlüsse der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
§ 9 Auflösung der Gesellschaft
Die Auflösung kann nur durch eine besondere, zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres gemeinnützigen Zwecks ist das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten der öffentlichen Bibliothek der Stadt Aachen zu übertragen mit der Auflage, das Vermögen ausschließlich zur Anschaffung von Büchern von und über die in § 2 genannten Autoren zu verwenden. Vor Durchführung dieses Beschlusses ist dieser dem Finanzamt mitzuteilen. Eine Ausschüttung von Gesamtvermögen an die Mitglieder erfolgt nicht.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand des Vereins ist Aachen.